Im Folgenden können Sie sich über unsere ungarisch Übersetzer sowie über unsere Übersetzungsleistungen in Form von Fragen und Antworten informieren.
Angebote können Sie von uns immer schriftlich einholen, indem Sie Ihre zu übersetzenden Unterlagen per E-Mail zusenden. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darum bitten, uns keine Originaldokumente per Post zwecks Angebotseinholung zuzuschicken. In dem Fall liegt die Verantwortung für die zugeschickten Originale außerhalb unseres Einflussbereichs (Post) und wir müssten Ihnen, sollten Sie mit unserem Angebot nicht einverstanden sein, die Kosten für die Zurücksendung der Unterlagen in Rechnung stellen.
Übersetzungen werden in der Regel nach Wort oder nach Normzeilen (Standardzeilen) abgerechnet. Über den Begriff "Normzeile" können Sie sich in diesem Wikipedia-Artikel informieren.
Grundregel ist: Wir möchten zuerst das Material sehen, mit dem wir zu arbeiten haben. Erst danach können wir Ihnen ein Angebot erstellen. Damit wir genau sagen können, was das aktuelle Übersetzungsprojekt kostet und wie lange wir für die Bearbeitung benötigen, müssen wir sehen, wie der Text aufgebaut ist, in welchem Format er zur Verfügung steht, wie viel Zeit zur Vorbereitung oder Verarbeitung nötig ist (z. B. ob die Texte direkt zu bearbeiten sind oder müssen wir das Layout extra erstellen, usw.). Es gibt also zahlreiche Faktoren, die die Preisbildung und Lieferzeit beeinflussen.
Es liegt jedoch auch in Ihrem Interesse, dass Sie die Texte unverbindlich zur Angebotserstellung zusenden. Bei Wiederholungen und nummerischen Angaben gewährleisten wir Ihnen rabattierte Preise, sodass Sie am Ende einen günstigeren Preis bekommen, als wenn man nur nach den Wortzahlen oder Normzeilen rechnen würde. Mengenrabatte bilden auch einen wichtigen Teil unserer Preisbildung.
Aus den o. g. Gründen verzichten wir darauf, Preislisten online zu stellen oder mit Pauschalpreisen zu arbeiten. Wir erstellen Ihnen jedoch kurzfristig individuelle Angebote.
In der Regel bekommen Sie von uns ein Angebot innerhalb von wenigen Stunden in den Geschäftszeiten (Werktags zwischen 8 und 18 Uhr). Sollte unser Büro z. B. im Sommer geschlossen sein, oder sollten wir aus technischen Gründen nicht erreichbar sein, bekommen Sie über solche Sonderzustände sofort eine automatische Mitteilung.
Wiederum ist es eine Besonderheit in den deutschsprachigen Ländern, die Übersetzungen nach dem Zieltext abzurechnen. (Übrigens ist diese Methode auch in Ungarn verbreitet). Unser Übersetzungsbüro rechnet die Übersetzungen nach dem angloamerikanischen Modell, also nach dem Quelltext ab. So weiß der Kunde schon vorab, mit was für Kosten er zu rechnen hat und erfährt die genauen Kosten nicht nachträglich. Rechtlich gesehen sind so alle Teilnehmer eines Auftrags auf der sicheren Seite.
Es gibt auf dem Markt zwei verbreitete Methoden, die Kosten von Übersetzungen festzustellen. Alle Methoden haben natürlich ihre Vor- und Nachteile.
Bei bearbeitbaren Texten (die z. B. als Word-Datei zur Verfügung stehen), ist eine Abrechnung auf Basis der Wortzahlen sinnvoller und genauer, denn oft kommen Textteile vor, die zwar die Charakterzahl (also auch den Endpreis) erhöhen, jedoch technisch gesehen hat der Übersetzer gar keine Aufgabe mit ihnen. Solche Textbausteine sind eigentlich (in den meisten Fällen) Formatierungsfehler, bei denen rechtsbündige oder mittig gestellte Textpositionen kundenseits durch Leerstellen oder Tabulaturen erstellt wurden. In dem Fall ergibt sich bei einer Abrechnung nach Normzeile ein höherer Preis. Aus diesem Grund zieht unser Übersetzungsbüro in diesen Fällen vor, nach Wort abzurechnen.
Oft kommt jedoch vor, dass die Textmenge nur durch Exportieren von Texten aus bspw. PDF-Dateien festgestellt werden kann. Dies erfolgt durch die OCR-Texterkennungsfunktion des Adobe Professional Programms, das jedoch nur mit einer gewissen Ungenauigkeit arbeiten kann. In dem Fall werden Worte auseinandergebrochen und die so festgestellte Wortzahl ergibt höhere Werte, als es wirklich der Fall ist. In solchen Fällen ist es sinnvoller, mit Normzeilen zu arbeiten. Ebenso bietet sich die Abrechnung nach Normzeilen an, wenn die Texte als Hard-Copys zur Verfügung stehen (Originaldokumente, Druckmaterialien) und ein Scannen des Dokumentes und die Feststellung der Wortzahlen aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.
Viele Übersetzungsbüros im deutschen Sprachraum rechnen nach Normzeilen ab. Damit diese Partnerbüros Ihre Kosten genau kalkulieren können, bieten wir für sie ebenso eine Abrechnung nach Normzeilen an.
Die erstellten Angebote haben bei unserem Übersetzungsbüro in der Regel 6 Wochen lang Gültigkeit. In allen Fällen, ob ein Auftrag bestätigt wird oder nicht, löschen wir die Dokumente, die persönliche Angaben enthalten nach dieser Zeit. Auf Anforderung werden die Angaben auch früher gelöscht. Persönliche Daten werden bei unserem Übersetzungsbüro nicht erfasst. (Außer zur Rechnungsstellung, weiteres siehe: Datenschutzerklärung). Des Weiteren verpflichten wir uns zur Geheimhaltung für alle zugeschickten Unterlagen. Bitte informieren Sie sich hierzu in unseren AGB.
Wir freuen uns, unsere Kunden persönlich kennen zu lernen. Bitte, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin, bevor Sie vorbeikommen.
Die rechtliche Lage ist hierbei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einheitliche Praxis ist jedoch, dass die beglaubigten Übersetzungen heutzutage nicht mehr mit den Originaldokumenten zusammengetackert/-geheftet werden. Ebenso ist einheitlich, dass bei einer beglaubigten Übersetzung die vollinhaltliche Übereinstimmung mit dem Ausgangstext und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt wird. (Die Echtheit der Originale können die Übersetzer nicht bestätigen, dies ist in den meisten Fällen die Aufgabe von Notariaten. - s. u. "Apostille"). Die nötige Vorgehensweise ist von Fall zu Fall und von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich. Schicken Sie uns Ihre zu übersetzenden Dokumente in gut leserlich eingescannter Form per E-Mail zu und wir beraten Sie über die Anforderungen in Ihrem jeweiligen Fall.
Es hängt vom jeweiligen Fall ab. Laut der ungarischen Gesetzgebung gibt es Spezialfälle, in denen die beglaubigten Übersetzungen durch das staatliche Übersetzungsinstitut Ungarns erstellt werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die ungarische Staatsbürgerschaft annehmen möchten. Da dieses Institut ausschließlich mit Originaldokumenten arbeitet, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir keine Verantwortung für die postalische Versendung von Originaldokumenten nach Ungarn übernehmen möchten. Des Weiteren sind spezielle Beglaubigungen aus Ungarn notwendig, wenn Sie Ihre Unterlagen der ungarischen Finanzbehörde einreichen möchten.
In allen sonstigen Fällen (Nachlasssachen, Vollmächte, Immobilienkauf und -Verkauf in Ungarn usw.) werden unsere beglaubigten Übersetzungen auch in Ungarn anerkannt.
Bitte, schauen Sie sich hierzu in die Sektion "Software" (obere Menüleise) ein. In der Regel können wir alle "gängigen" Formate bearbeiten. Dies beinhaltet die meisten MS Office Formate, viele alltägliche Formate des "Adobe Creative Suite"-Pakets, XML-Dateien und vieles mehr.
Die Normen DIN EN 15038 (alte Fassung) bzw. DIN EN ISO 17100 sind die sogenannten Übersetzernormen. Sie definieren, wie die Qualitätssicherung bei Übersetzungen idealerweise erfolgen muss. Diese Normen definieren zwar optimale und strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen, lassen aber die Realität des wirtschaftlichen Alltags außer Acht. Es kommt oft vor, dass ein größeres Übersetzungsprojekt über Nacht als Expressleistung geliefert werden muss, in dem Fall muss die gleiche Qualität mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Zeit und Budget) erstellt werden. Durch optimierte organisatorische Maßnahmen, mit guter Arbeitsmoral und viel Erfahrung kann in solchen Fällen das von der Übersetzernorm vorgeschriebene "Vier-Augen-Prinzip" so ersetzt werden, dass die Qualität des "Endprodukts" darunter nicht leidet.
Wir halten das Muttersprachler-Prinzip streng ein (und verpflichten uns hierzu auch in unseren AGB), wir arbeiten nur mit Fachübersetzern (Diplom-Übersetzer mit entsprechender Erfahrung) zusammen und prüfen die fertigen Übersetzungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtschreibung. Unsere Qualitätssicherung geht sogar über die Vorgaben der Übersetzernorm hinaus, und wir unterhalten ein eigenes Terminologie-Management-System, in dessen Rahmen wir regelmäßige Recherchen durchführen und mit der Fachwelt konsultieren. In dieser Hinsicht halten wir die Vorgaben der genannten Normen, soweit technisch möglich, stets ein.