Autoverkäufe zwischen Ungarn und Deutschland haben in den letzten Jahren ein stetiges Wachstum verzeichnet, wobei…
Beglaubigte ungarische Übersetzungen für Ihre Einbürgerung
Eine neue Staatsbürgerschaft annehmen zu wollen ist eine wichtige Entscheidung, bei der zahlreiche Faktoren erwägt werden müssen. Oft geht es darum, dass sich die Lebensumstände in der Wahlheimat dermaßen verändert haben, dass die Annahme der neuen Staatsbürgerschaft die logische Schlussfolgerung oder der nächste logische Schritt ist, um sich bspw. bürokratischen Aufwand zu ersparen. In vielen anderen Fällen geht es um eine tief emotionale Angelegenheit, bei der wiederum eher familiäre Verhältnisse, “cherchez la femme” oder die mentale/spirituelle Niederlassung eine zentrale Rolle spielen.
Was immer auch Ihre Gründe als ungarische/r Staatsbürger*in (im Weiteren der Einfachheit halber nur “Staatsbürger”) sind, die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen zu wollen, vom Antrag bis hin zur Einbürgerung is es ein langer, bürokratischer Weg.
Unser Übersetzungsbüro, Spezialist der ungarischen Sprache, unterstützt all diejenigen aus Ungarn mit beglaubigten ungarisch-deutschen Übersetzungen, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen.
Ich bin aus Ungarn und möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen
Ungarn ist der EU im Zuge der EU-Osterweiterung 2004, zusammen mit 9 weiteren Ländern, und zwar mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Zypern beigetreten. Während viele EU-Länder, wie damals noch Großbritannien, Irland oder Schweden, Ihre Arbeitsmärkte den neuen Mitgliedern sofort oder relativ kurzfristig eröffnet haben, haben Deutschland und Österreich je eine 7-jährige Sperrfrist angewendet, um Ihre Arbeitsmärkte von vermeintlichen Dumpinglöhnen zu schützen. Während dieser Zeit, also bis 2011 war es für ungarische Arbeitnehmer noch nötig, Arbeitserlaubnisse für eine Angestelltenposition zu beantragen. Die Niederlassungsfreiheit ist schon ab 2004 in Kraft getreten. Somit konnten Staatsbürger aus den genannten 10 Staaten frei Geschäfte gründen oder sich selbstständig machen.
Seit 2011 ist es für ungarische Staatsbürger als EU-Bürger nicht mehr nötig, spezielle Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnisse von den deutschen Behörden einzuholen. Die EU-Regelungen und die geltenden Antidiskriminierungsgesetze in Deutschland machen den ungarischen Pass mit dem deutschen gleichwertig.
Wenn Sie also als ungarischer Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, muss diese Entscheidung eher eine emotionale oder familiäre sein. Ihre alte Staatsbürgerschaft müssen Sie in der aktuellen Gesetzeslage (Stand 2020) nicht aufgeben und ungarisch-deutsche doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt.
Über die nötigen Dokumente und Anträge informieren Sie die deutschen Behörden, konkret die Ausländerbehörden, die in den für Ihre Wohnadresse zuständigen Landratsämtern erreichbar sind.
Was Sie auf jeden Fall benötigen werden, sind beglaubigte ungarisch-deutsche Übersetzungen. Diese können in Deutschland von gerichtlich vereidigten Übersetzern der ungarischen Sprache erstellt werden. Nur dann ist die ungarische Übersetzung amtlich anerkannt, insbesondere für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, wenn sie von derlei Übersetzern ausgestellt wurden. Hier sind die Regelungen zwischen Ungarn und Deutschland unterschiedlich und es ist sehr wichtig, dass wir uns nur aus offiziellen Quellen informieren. Halten Sie sich immer genau an die Vorgaben der deutschen Behörden, wenn diese nach beglaubigten Übersetzungen Ungarisch-Deutsch verlangen.
Wenn es um die Annahme der ungarischen Staatsbürgerschaft geht, müssen Sie sich ausschließlich an das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen, eine AG nach ungarischem Recht, wenden.
Währenddessen dürfen Sie in Deutschland ausschließlich an gerichtlich vereidigte oder öffentlich bestellte Urkundenübersetzer der ungarischen Sprache wenden, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen (Stand 2020). Hierbei kursieren diverse “Hörensagen” auf dem Markt, nach denen das Amt die Übersetzungen “auch so” akzeptiert. Diese Annahmen sind ganz einfach falsch und führen dazu, dass Sie die Kosten zweimal zahlen müssen. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an die zuständigen Beamten beim Ausländeramt. Sie helfen Ihnen sicherlich gerne mit Ihren Rückfragen weiter.
Ungarische Dokumente, die Sie zur deutschen Einbürgerung übersetzen lassen müssen
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, müssen Sie unter Umständen Dokumente aus Ungarn mit Beglaubigung übersetzen lassen, die vor allem Ihre Personenidentität, Zivilstand (in Deutschland eigentlich “Familienstand” genannt), Ihre Ausbildung und/oder Ihre Einkommensverhältnisse nachweisen.
Auf jedem Fall müssen Sie ungarische Geburtsurkunden und Heiratsurkunden mit Beglaubigung übersetzen lassen. Und zwar für jede Person, für die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt wird. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, wird auch die Übersetzung ihrer Geburtsurkunden nötig sein.
Diplome und Schulzeugnisse aus Ungarn müssen Sie für die deutsche Staatsbürgerschaft nicht übersetzen lassen. Diese Dokumente werden bspw. für die Einbürgerungsprozesse in den USA oder in Australien benötigt.
Die Übersetzung von ungarischen Führungszeugnissen ist nur dahingehend nötig, dass Sie nachweisen müssen, wegen keiner Straftat je verurteilt worden zu sein.
Beglaubigte ungarisch-deutsche Übersetzungen erhalten Sie von unserem Übersetzungsbüro
Wir unterstützen ungarische Privatkunden deutschlandweit mit beglaubigten ungarischen Übersetzungen zum Einbürgerungsprozess. Auch im Bereich der beglaubigten Ungarisch-Übersetzungen zeichnen uns freundlich-fair gestaltete Preise, unbürokratische Bestellprozesse, professionelle Arbeit und schnelle Lieferungen aus. Bestellen Sie die beglaubigte Übersetzung von ungarischen Standardurkunden schon ab 35 EUR brutto und profitieren Sie von den zahlreichen Rabattoptionen, die wir aufgrund unserer optimierten Prozessen, technischen Know-how und technologischen Ausrüstungen anbieten können.
Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn Sie zum Antrag der deutschen Staatsbürgerschaft beglaubigte Ungarisch-Übersetzungen benötigen.